Gesetzliche Neuregelungen ab Januar 2010
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Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister
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Anerkennung nicht-deutscher Dokumente als Nachweise für Dienstleister
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Elektronischer Entgeltnachweis: das ELENA-Verfahren
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Novellierung der Berufs- und arbeitspädagogischen Eignung in der Meisterausbildung
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Nationale Akkreditierungsstelle
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Bundeseinheitliche Vorgaben im Schornsteinfegerwesen
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Entlastungen für den Mittelstand
Einheitlicher Ansprechpartner für Dienstleister
Für viele Unternehmen wird es künftig einfacher, Dienstleistungen anzubieten - in Deutschland und europaweit. Denn seit dem 28. Dezember 2009 wirkt die Dienstleistungsrichtlinie.
Zu den Vereinfachungen gehört vor allem die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner. Unternehmen kennen das Problem: An wen muss ich mich wenden, um die notwendigen Genehmigungen zu erhalten? Diese Frage stellt sich für inländische Unternehmen und für Investoren aus dem Ausland oft gleichermaßen. Mit den Einheitlichen Ansprechpartnern stehen den Dienstleistungsanbietern künftig in ganz Europa Kontaktstellen zur Verfügung, über die sie - auf Wunsch - alle einschlägigen, von der Dienstleistungsrichtlinie erfassten Formalitäten sowie Informationsanliegen aus einer Hand abwickeln können.
Für die Einrichtung der Einheitlichen Ansprechpartner sind in Deutschland die Bundesländer verantwortlich. Ihren vor Ort konkret zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner erreichen Dienstleistungsanbieter in Deutschland mit Hilfe des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichteten Portals (www.Einheitlicher-Ansprechpartner-Deutschland.de), die Einheitlichen Ansprechpartner im europäischen Ausland sind über die Kommissionsplattform www.eu-go.eu zu finden.