Tourismuspolitik
Tourismuspolitik ist integraler Bestandteil der Wirtschaftspolitik der Bundesregierung. Grundzüge, Ziele und Instrumente der Tourismuspolitik auf nationaler Ebene und in der internationalen Zusammenarbeit werden Ihnen im Folgenden vorgestellt.
Aufgabe der Bundesregierung ist es, auch in der Tourismuspolitik die unternehmerische Eigenverantwortung zu stärken und durch die Verbesserung der Rahmenbedingungen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhöhen. Dazu gehört im Rahmen der föderalen Zuständigkeiten gemeinsam mit den Ländern und Kommunen die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur für den Tourismus. Die konkrete Planung, Entwicklung und unmittelbare Förderung des Tourismus liegt dabei generell in der Verantwortung der Bundesländer.
Zu den wirtschaftspolitischen Gestaltungsfeldern, die die Tourismuswirtschaft maßgeblich beeinflussen, zählen neben der Steuerpolitik und Arbeitsmarktpolitik vor allem die Maßnahmen der allgemeinen Mittelstandspolitik der Bundesregierung.
Speziell der Tourismuswirtschaft zugute kommen die im Bundeshaushalt vorgesehenen Mittel für die Deutsche Zentrale für Tourismus e. V. (DZT) und zur Förderung der Leistungssteigerung im Tourismusgewerbe.
Die Zuwendungen an die DZT dienen der Präsentation Deutschlands als Urlaubs- und Reiseland im Ausland. Diese Form des Marketings ist angesichts des internationalen Wettbewerbs erforderlich, weil die klein strukturierten Marktteilnehmer in Deutschland diese Aufgabe aus eigener Kraft nicht leisten können. Die Finanzmittel wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich aufgestockt auf rund 26,3 Mio. Euro für das Haushaltsjahr 2009.
Die der Förderung der Steigerung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Tourismuswirtschaft dienenden Haushaltsmittel werden schwerpunktmäßig für die Förderung von Fortbildungsprojekten eingesetzt. Darüber hinaus werden Projekte der Marktbeobachtung, der Qualitätssteigerung von Tourismusprodukten und der Absatzförderung unterstützt. Sie dienen der Stärkung der einzelbetrieblichen Leistungsfähigkeit und einer umweltverträglichen Entwicklung des Tourismus. Insbesondere werden spezifische Vermarktungshilfen für innovative Produkte und Projekte zur Qualitätssteigerung im Tourismus (z.B. Kinder- und Jugendreisen, umweltverträgliche Reiseformen sowie barrierefreier Tourismus) unterstützt. Den besonderen Belangen der neuen Länder wird dabei Rechnung getragen.
Im Rahmen der Politik für die ländlichen Räume erfolgt u. a. eine Förderung des Ländlichen Tourismus. Sie ist ein wichtiger Bestandteil der Agrarpolitik der Bundesregierung. Federführend dafür ist das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Im Rahmen der "Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK-Grundsätze für die Förderung von Investitionen zur Diversifizierung) fördern das BMELV und die Länder zur Diversifizierung der landwirtschaftlichen Betriebseinkünfte und ländlichen Wirtschaftskraft u. a. Investitionen landwirtschaftlicher Betriebe in den Bereichen Agrartourismus/Bauernhofurlaub und Dienstleistungen.