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Telekommunikation & Post

Politik für bedarfsorientiertes Telekommunikations- und Postangebot

Der deutsche Markt für Telekommunikations- und Postdienstleistungen erzielte 2007 ein Gesamtvolumen von gut 86,8 Mrd. Euro. Im Postsektor wurde ein Umsatz von ca. 23 Mrd. Euro erzielt. 63,8 Mrd. Euro entfielen auf den Markt für Telekommunikationsdienste und -netze. Leistungsfähige Post- und Telekommunikationsmärkte sind der Schlüssel für eine weltweite Spitzenposition Deutschlands in der Informationsgesellschaft. Ein technisch hochwertiges Telekommunikationsnetz bildet die Grundlage für die Nutzung innovativer Breitbanddienste. Im Postbereich steigen die Anforderungen an die Paket- und Briefbeförderung durch die Zunahme virtueller Marktplätze im Internet sowie des globalen Handels und der Substitution von Postleistungen durch elektronische Medien.

Wettbewerbsorientierte Telekommunikationspolitik

Um eine bedarfsorientierte Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen zu gewährleisten, setzt das Ministerium auf eine wettbewerbsorientierte Telekommunikationspolitik. Die vollständige Öffnung des Festnetzmarktes 1998 hat zu international niedrigen Preisen und hochwertigen Infrastrukturen geführt und eine Vielzahl leistungsstarker Unternehmen hervorgebracht. Der Wettbewerb dagegen ist noch nicht in allen Teilen zufrieden stellend und muss weiter intensiviert werden. Grundlage der wettbewerbsorientierten Telekommunikationspolitik ist das Telekommunikationsgesetz.

Wettbewerb auf dem Markt für Postdienste 

Seit Beginn der Diskussion um eine Liberalisierung des Postsektors zählt Deutschland innerhalb der EU zu denjenigen Ländern, die sich aktiv für eine stufenweise Marktöffnung und eine konkrete Vollendung des Binnenmarktes für den europäischen Postsektor eingesetzt haben. Mit der Verabschiedung der Dritten Postdiensterichtlinie zum 01. Februar 2008 durch das Europäische Parlament wurde ein signifikanter Erfolg bei der Öffnung des europäischen Binnenmarktes für Postdienstleistungen erzielt. Im Kern geht es hierbei  um den endgültigen Wegfall aller monopolartigen Rechte der traditionellen Anbieter im Bereich der Briefdienstleistungen zum 31. Dezember 2010; für einige Mitgliedstaaten gilt danach noch eine zusätzliche Übergangsfrist.

Durch die Beendigung der Exklusivlizenz der Deutschen Post AG im Briefdienst zum 31. Dezember 2007 wurde der deutsche Briefmarkt weit vor diesem Datum geöffnet. Es bleibt nun Ziel des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, auf  dem deutschen Postsektor weiterhin nachdrücklich die politischen Voraussetzungen für einen vollständigen und  chancengleichen Wettbewerb herzustellen und den erfolgreichen Marktzutritt von Postunternehmen zu ermöglichen.
Die als Postuniversaldienst bezeichnete flächendeckende Grundversorgung der Verbraucher mit Postdienstleistungen bleibt in jedem Fall gewährleistet.

Bundesnetzagentur nimmt Regulierungsaufgabe wahr

Die Durchsetzung der Wettbewerber- und Kundeninteressen in den für Wettbewerb geöffneten Märkten obliegt der Bundesnetzagentur. Durch entsprechende Maßnahmen trägt die Bundesnetzagentur dazu bei, die Förderung eines nachhaltig wettbewerbsorientierten Marktes zu unterstützen, ohne den Unternehmen Anreize für zukunftsorientierte Investitionen zu nehmen. Weitere Aufgaben der Bundesnetzagentur im Bereich Telekommunikation sind etwa die Frequenzverwaltung, die Aufklärung von Funkstörungen und die Marktbeobachtung. Im Postsektor ist sie u.a. für die Sicherung des Universaldienstes und die Tarifgenehmigung verantwortlich. Die Bundesnetzagentur ist ferner für die Regulierung von Gas-, Energie und Bahnnetzen zuständig.




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