Außenwirtschaftsrecht
Der Außenwirtschaftsverkehr, das heißt der Waren- und Dienstleistungs- sowie der Kapital- und Zahlungsverkehr mit fremden Wirtschaftsgebieten ist grundsätzlich frei. Er unterliegt den Einschränkungen, die sich auf Grund des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung ergeben.
Einfuhr von Waren
Einfuhr von Waren
Die Einfuhrliste, eine Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz, enthält die Waren, für deren Einfuhr Beschränkungen oder besondere Verfahrens- oder Meldevorschriften zu beachten sind. Einfuhrbeschränkungen ergeben sich aus dem Recht der Europäischen Gemeinschaften.